Heute berichtet die Tagesschau unter folgendem Link (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/volkswagen-dieselskandal-abschaltvorrichtung-report-mainz-101.html) , dass weitere Hinweise auf verbaute Abschalteinrichtungen in den Motortypen EA 288 bekannt geworden sind.
Das spannende hierbei ist, dass durch Messungen ein Thermofenster nachgewiesen worden ist. Wir zeigen nachfolgend auf, wie geschickt, der VW-Konzern hier die Gerichte nach Meinung der Kanzlei Baier Depner auf eine Falsche Fährte führt. Der VW Konzern trägt in Verfahren jedoch in der Regel wie folgt vor.
Aufgrund des in den EA288-Fahrzeugen verbauten und sehr fortschrittlichen Abgasrückfüh-rungssystems (AGR-System) ist praktisch keine Fahrt denkbar, bei der das AGR-System in Abhängigkeit zur Umgebungstemperatur nicht aktiv ist. Denn eine Abgasrückführung findet in sämtlichen EA288-Fahrzeugen in einem Temperaturbereich von – 24°C bis + 70°C in Abhängigkeit zur Umgebungstemperatur statt.
Die konkrete Bedatung des Thermofensters sieht bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug wie folgt aus:
- • Die Abgasrückführung ist in Abhängigkeit zur Umgebungstemperatur im streitgegen-ständlichen Fahrzeug im Bereich zwischen -24°C bis +70°C zu 100% aktiv.
- • Oberhalb und unterhalb dieses Fensters, also kälter als -24° und wärmer als +70° Umgebungstemperatur, erfolgt in Abhängigkeit zur Umgebungstemperatur keine Ab-gasrückführung aus Motorschutzgründen und zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs.
- • Innerhalb des Fensters findet in Abhängigkeit zur Umgebungstemperatur keine kontinuierliche Abstufung, sogenannte Abrampung, statt. Dies bedeutet, dass die Ab-gasrückführung entweder zu 100 % aktiv oder inaktiv ist.
Im Ergebnis ist die Abgasrückführung in Abhängigkeit zur Umgebungstemperatur bei prak-tisch allen Fahrten aktiv. Sie wird nur in absoluten Extremtemperaturen vollständig zum Motorschutz außer Kraft gesetzt, d.h. ist gar nicht mehr aktiv. Diese Temperaturzonen wird die Klagepartei – bei lebensnaher Betrachtung – mit ihrem streitgegenständlichen Fahrzeug jedoch nicht befahren.
Nach diesem Vortrag denkt mann, dass das Fahrzeug ein Thermofenster hat, wo lediglich ausserhalb des Bereichs von -24 °C und + 70 °C der Motor die Abgase aus Motorschutzgesichtspunkten nicht ordnungsgemäß regelt.
Die nun durch die Tagesschau durchgeführten Messungen zeigen jedoch das Gegenteil, dass nämlich gerade in dem Fenster eine Reduzierung der Abgasrückführung durchgeführt wird.
Der Vortrag ist mithin daher genauer zu betrachten. Im ersten Absatz wird klargestellt:
Denn eine Abgasrückführung findet in sämtlichen EA288-Fahrzeugen in einem Temperaturbereich von – 24°C bis + 70°C in Abhängigkeit zur Umgebungstemperatur statt.
Mithin sagt Volkswagen, dass die Temperatur ausschlaggebend für die Abgasreinigung ist. Wie diese Abhängigkeit zur Temperatur aussieht, wird jedoch gerade nicht dargestellt.
Im Zweiten Absatz wird folgendes ausgeführt:
• Innerhalb des Fensters findet in Abhängigkeit zur Umgebungstemperatur keine kontinuierliche Abstufung, sogenannte Abrampung, statt.
Hier sind trotz des Vortrages, entsprechende Abstufungen denkbar, die gerade nicht „kontinuierlich“ sind. Aufgrund dessen ist hier durch die Messungen schön aufgezeigt, dass der Vortrag zwar korrekt ist, die Gerichte durch die Formulierungen gerade auf eine falsche Fährte gelockt werden soll, nämlich, dass kein Thermofenster in dem Fahrzeug verbaut sein soll.
Es wird spannend, wie Volkswagen sich zu den weiteren Enthüllungen von Report Mainz einlässt, und wie sich der Vorstandsvorsitzende in seinem Vertragspoker hier nochmals positionieren will. Zu seiner Aussage, möchten wir nachfolgend noch das entsprechende Video vom 12.09.2017 verlinken. Gleich zu beginn wurde die entsprechende Aussage gemacht: