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Wie das Handelsblatt am 17.10.2020 berichtet, wurde von der Kanzlei Gansel Strafanzeige gegen Volkswagen wegen Prozessbetrug gestellt. Hintergrund ist, dass in den Verfahren vor dem BGH die Ad-Hoc Mitteilung von Volkswagen von Volkswagen nicht korrigiert worden ist und mithin als Prozessvortrag gilt.
in dieser Ad-Hoc Mitteilung hat der Volkswagenkonzern mitgeteilt, dass:
Volkswagen AG informiert: Volkswagen treibt die Aufklärung von Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Diesel-Motoren mit Hochdruck voran. Die aktuell in der Europäischen Union angebotenen Neuwagen mit Dieselantrieb EU 6 aus dem Volkswagen Konzern erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen. Die beanstandete Software beeinflusst weder Fahrverhalten, Verbrauch noch Emissionen. Somit besteht für Kunden und Händler Klarheit. Weitere bisherige interne Prüfungen haben ergeben, dass die betreffende Steuerungssoftware auch in anderen Diesel-Fahrzeugen des Volkswagen Konzerns vorhanden ist. Bei der Mehrheit dieser Motoren hat die Software keinerlei Auswirkungen. Auffällig sind Fahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189 mit einem Gesamtvolumen von weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen. Ausschließlichbei diesem Motortyp wurde eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt. Volkswagen arbeitet mit Hochdruck daran, diese Abweichungen mit technischen Maßnahmenzu beseitigen. Das Unternehmen steht dazu derzeit in Kontakt mit den zuständigen Behörden und dem Deutschen Kraftfahrtbundesamt. Zur Abdeckung notwendiger Service-Maßnahmen und weiterer Anstrengungen, um das Vertrauen unserer Kunden zurück zu gewinnen, beabsichtigt Volkswagen, im 3. Quartal des laufenden Geschäftsjahres rund 6,5Milliarden Euro ergebniswirksam zurückzustellen. Aufgrund der laufenden Untersuchungen unterliegt der angenommene Betrag Einschätzungsrisiken. Die Ergebnisziele des Konzerns für das Jahr 2015 werden dementsprechend angepasst. Volkswagen duldet keinerlei Gesetzesverstöße. Oberstes Ziel des Vorstands bleibt es, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen und Schaden von unseren Kunden abzuwenden. Der Konzern wird die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang der Ermittlungen fortlaufend und transparent informieren.
Dass diese Ad-Hoc Mitteilung gleich mehrfach falsch ist, drängt sich schon sofort auf.Dennoch wurde diese Ad-Hoc Mitteilung nicht korrigiert und somit in dem Prozess falsch vorgetragen. Wir sind gespannt, was die Staatsanwaltschaft mit dieser Strafanzeige machen wird.
Ebenfalls sind wir gespannt, ob die Entscheidung durch den BGH eine andere wird, wenn dieser über den richtigen Sachverhalt entscheiden würde.