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Am 02.06.2022 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Pressemitteilung 95/22 klar zu den Abgasskandalverfahren Stellung genommen.
Hierbei handelte es sich um eine Verfahren gegen die Mercedes-Benz-Group. Die Schlussanträge sind nicht bindend für den EUGH, aber in ca. 95 % der Fälle entscheidet der EUGH entsprechend der Schlussanträge. Hierbei wurden die Ausführungen des Generalanwaltes Santos wie folgt in der Pressemitteilung zusammengefasst.
cp220095deDer gesamte Wortlaut der Anträge finden Sie hier, welche Sie auch direkt beim Europäischen Gerichtshof herunterladen können.:
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