Schon am 02.08.2019 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bislang von der Presse unbeachtet einen Zwangsrückruf für das Modell Mercedes Benz GLK angeordnet. Das KBA hat in dem Bescheid mit der KBA-Referenznummer: 9020 und dem Hersteller-Code der Rückrufaktion 5496127 einen Zwangsrückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gestartet.
Das KBA bemängelt in deren Bescheid:
Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems