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Bislang ist das Urteil noch nicht umfassend bekannt. Lediglich aus Presseberichten ist hier bekannt, dass:
Der Kläger erwarb einen Mercedes Benz V 250d. Dieser PKW war von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrzeugbundesamtes betroffen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das streitgegenständliche Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 II EG-VO 715/2007 verfügt und dem Kläger der ihm daraus entstandenen Schaden zu ersetzen sei. Nachdem das Gericht die gefahrenen Kilometer des Klägers im Rahmen des Nutzungsersatzes auf einer Basis von 250.000 km Gesamtfahrleistung abgezogen hat, wurde die Daimler AG noch zur Zahlung in Höhe von 24.184,01 € verurteilt. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs.
Sobald uns der Volltext dieses Urteils vorliegt, werden wir diesen hier gerne veröffentlichen.